Am Rande unter Irren

In dieser Rubrik werd ich immer wieder aus alltäglichen Unglaublichkeiten berichten, die halt das Arbeitsleben mit sich bringt – ob es Anfragen als Freiberufler sind, wo man nur unglaublichen mit dem Kopf schüttelt oder man sich als Geschäftsführer mal wieder ein wenig im Stich gelassen fühlt.

Den Inhalt dieser Gruppe darf man nicht immer ganz so ernst nehmen, wie er sich zunächst liest. Beim täglichen Arbeiten in verschiedenen Unternehmen, mit verschiedensten Kunden und an eigenen Projekten ereignen sich halt gelegentlich Dinge, wo man nur den Kopf schüttelt.

Den Anfang mache ich heute mal mit meiner Lieblingsfirma: der neugegründeten InterNET Limited.

Im Februar haben Benni und ich dieses Unternehmen kurz in UK gründen lassen. Der Ablauf ging schnell, ein paar Tage später waren alle Unterlagen hier, die Firma aktiv und die Kosten bis dahin eher ein Witz.
Tja, und dann begann die Eintragung der deutschen Niederlassung als Hauptsitz – schließlich wollten wir nicht jede Woche beide mehrere Tage immer in London verbringen (obwohl das natürlich auch seinen Reiz hat). Die Eintragung der Ltd benötigte zwei DIN A4 Seiten – einen Fragebogen und zwei Ausweiskopien. Zurück gab es ungefähr 30 Seiten Papier, alles sauber aufbereitet, nebenbei direkt als PDF-Dateien zur Weiterverarbeitung und mit Tipps zum weiteren Vorgehen direkt vom Finanzministerium Ihrer Majestät.

Vom deutschen Handelsregister gab es nichts – monatelang. Nicht einmal eine Eingangsbestätigung, null. Und dann kam ein nettes Schreiben, im üblichen überheblichen Amtsdeutsch abgefasst, dass zwei Beglaubigungen fehlen würden. Dahinter ein Berg an Kopien über ein Gerichtsurteil, wo man doch klar ersehen könne, dass dies nun so nötig wäre – beeindruckend, drei Monate um ein paar Kopien zu machen und ein Urteilstext zu finden, der geltendes EU-Recht mal wieder nett verzögert.

Wenn ich nach den üblichen Verfahren vorgegangen wäre, würde ich wohl heute noch hier mit dem Antrag sitzen. Nach zig GbRs, die ich gegründet habe und geführt, ist meine Hemmschwelle für Nachfragen bei Behörden irgendwo bei Null angekommen. So hab ich also das Undenkbare getan und den zuständigen Amtsrichter beim Handelsregister direkt aufgesucht :-) Und wie man sieht: es sind alles nur Menschen, die einen Job machen. Nach einem gemütlichen Treffen in einem kleinen 60er Jahre Büro hatte ich einen Eindruck davon, was sein Problem dabei ist und er einen Eindruck von mir und der Fall war keine simple Akte mehr. Das Nachreichen der Unterlagen lief dann problemlos, wir bereiteten die Unterlagen so auf, wie sie halt in Hamburg gewünscht werden (japp, unglaublich, wir haben da Bundesrecht und EU-Recht und dennoch muss man sich bei diesen Dingen halt nach den lokalen Gegebenheiten richten – in anderen Städten wäre wohl alles beim ersten Durchgang sofort durchgelaufen, Hafenstädte mit ihrem Überseegeschäft haben halt Nachteile: die Beamten kennen sich sehr gut aus). Dennoch von hier ein Danke schön an die kompetenten Auskünfte des zuständigen Amtsrichters – ein absolut verträglicher Staatsdiener, nachdem ich vorher die reinsten Horrormärchen über ihn gehört hatte.

Inzwischen sind nun wieder einige Monate vergangen. Während in England demnächst der erste Jahresabschluss fällig wird (elektronisch übermittelt, mit Erinnerung des Finanzamtes und Vorlage der Vorjahreszahlen als Arbeitshilfe), haben wir in Deutschland die Hürde der Zuteilung einer Steuernummer genommen. Wenn man sich die Anzahl der Kopien, Formulare, Schreiben und Telefonate dafür ansieht, ist man verwundert, wieso überhaupt noch Firmen existieren.

Bei der Gründung von GbRs hab ich mich immer schon gefragt wie man eigentlich die Wochen bis zur Zuteilung der Steuernummer überbrücken soll als Existenzgründer (man darf in Deutschland keine Rechnung raussenden ohne angegebene Steuernummer – jedenfalls nicht, wenn man sie bezahlt bekommen möchte :-) ). Die Zuteilung bei der Limited schlägt nun alle Rekorde. Nachdem Hamburg die Gewerbesteuernummer nun zugeteilt hat, läuft die Zuteilung der Umsatzsteuernummer in Hannover – ja, keine Fragen, ich hab es mir abgewöhnt über diesen Verwaltungsirrsinn nachzudenken. Ich übermittele die Daten ohnehin elektronisch, wieso die dann für alle Unternehmen in verschiedenen Städten verarbeitet werden müssen und nicht einfach in einem Durchgang an einem Arbeitsplatz, ist wohl ein Geheimnis der Sparmaßnahmen des Bundesfinanzministers.

Also warten. Vielleicht schreib ich dieses Jahr ja doch noch eine Rechnung der Limited. In UK könnte ich dies seit acht Monaten, überall in die Welt hin – nur nicht nach Deutschland.

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