Die Mehrwertsteuererhöhung hat schon begonnen
Im Juni 2006 wurde die Mehrwertsteuererhöhung für Januar 2007 beschlossen – der allgemeine Steuersatz steigt von 16% auf 19%, der verringerte Steuersatz bleibt unverändert. Viele Unternehmer denken, dass sie ab Januar 2007 die ersten Rechnungen mit dem neuen Steuersatz schreiben müssen – dies ist falsch: bereits in diesem Jahr kann auf Rechnungen der neue Steuersatz auftauchen.
Kurz nach Verabschiedung des Gesetzes zur Erhöhung der Mehrwertsteuer hat das Bundesfinanzministerium – wie immer – ein Schreiben herausgegeben, um einige Sachverhalte klarer zu definieren oder Übergangsregelungen zur Vereinfachung zu definieren. Das BMF-Schreiben vom 11. August 2006 – IV A 5 – S 7210 – 23/06 - enthält hier auch einige Ausführungen, die vor allem Unternehmen mit Dauerleistungen wie beispielsweise Internet-Service-Providern einige interessante Vorgaben machen.
Für die Veranlagung des neuen Steuersatzes ist nicht der Zeitpunkt der Rechnung entscheiden – entscheiden ist, wann die Leistung als erbracht gilt. Bei langfristigen Leistungen – wie der Überlassung von Domainnamen oder Serverplatz – gilt die Leistung erst als erbracht, wenn der Bezugszeitraum abgelaufen ist. Im Klartext: jede Domainrechnung für den üblichen Jahreszeitraum, die derzeit erstellt wird, muss den neuen Steuersatz enthalten, da die Überlassung der Leistung erst mit dem Ablauf der Registrierungsgebühr endet. Ob der Nutzer die Domain dann vor dem 31.12.06 kündigt oder per KK verlegt, alles völlig uninteressant – theoretisch hätte die Nutzung ja bis ins Jahr 2007 bestanden.
Gleiches gilt auch für Verträge, die durchgängig bestehen – wie Wartungsverträge, größere Entwicklungs- oder Realisierungsprojekte. Hier besteht glücklicherweise die Möglichkeit, die Abnahme von Teilleistungen zu vereinbaren (nicht die Stellung von Teilrechnungen, das Datum der Rechnung ist – wie oben beschrieben – für die Vorgabe zum höheren Steuersatz unerheblich). Die Rechnung kann dann auch noch im Januar 2007 gestellt werden zum alten Steuersatz, sofern damit nur Leistungen abgerechnet werden, die bis zum 31.12.2006 erbracht/geliefert worden sind.
Weitere Tipps zu diesen Themen liefern die Handelskammern und Steuerberatungen. Der Jahresübergang 2006/2007 wird auf jeden Fall zu interessanten Steuerformularen führen. Ob es die Finanzämter dieses Jahr schaffen, am 01. Januar bereits die neuen Formulare ins Netz zu stellen und ob die dann auch im ersten Anlauf bereits einen Zeile für vereinnahmte Entgelte zum neuen Steuersatz von 19% enthalten werden, bleibt abzuwarten.
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